Mitgliedschaft in der German QP Association (GQPA)
1. Mitarbeit in der German QP Association
Jede bei einer deutschen Aufsichtsbehörde ordnungsgemäß gemeldete Person kann Mitglied in der Arbeitsgruppe werden. Auch Qualified Persons in Pension sowie solche in Ausbildung können in der Arbeitsgruppe mitarbeiten. Daraus leiten sich weder Rechte noch Pflichte ab.
Haben Sie Fragen?
Dann senden Sie bitte ein E-Mail an: info@german-qp.de.